Die Regelbeispielsmethode im Strafrecht: zugleich ein Beitrag zur Lehre vom Tatbestand

Cover
Mohr Siebeck, 2004 - 483 Seiten
English summary: In this work, the author explores the issue of penalty increases or sentence mitigations for various criminal offences in Germany, focusing in particular on the method of the standard example, which - due to its flexibility - is increasingly being employed to determine and fix penalties. Although this method has spread considerably, it has been subjected to a great deal of criticism in legal literature because of its vagueness and the resulting lack of legal security. Jorg Eisele provides the first comprehensive scholarly analysis of this method. He outlines solutions to the various problems involved in theory and in practice and discusses the constitutional aspects and broader implications for European criminal law. German description: Im Mittelpunkt dieses Buches steht die Regelbeispielsmethode, die vom Gesetzgeber im Bereich der Strafverscharfung aufgrund ihrer Flexibilitat zunehmend eingesetzt wird. Diese Technik hat mit dem 6. Strafrechtsreformgesetz aus dem Jahre 1998 eine Ausweitung erfahren. Gleichzeitig wurde in Hinblick auf ihre Unbestimmtheit und dem damit verbundenen Mangel an Rechtssicherheit in der Literatur heftige Kritik erhoben, so dass die Regelbeispielsmethode nunmehr wieder in das Blickfeld der wissenschaftlichen Diskussion geruckt ist. Die mit dieser Rechtsfigur verbundenen Probleme beruhen vor allem darauf, dass die vom Gesetzgeber zur Erlauterung der Generalklausel des besonders schweren Falles genannten Regelbeispiele nach Ansicht der herrschenden Meinung weder abschliessend noch zwingend sind. Dem Richter wird somit ein erheblicher Spielraum bei der Entscheidung, ob der strengere Strafrahmen Anwendung findet, eingeraumt. Jorg Eisele arbeitet die Regelbeispielstechnik erstmals umfassend wissenschaftlich auf und ordnet sie in die vorhandenen dogmatischen Kategorien des Straftataufbaus ein. Er untersucht auch verwandte Regelungstechniken und bezieht Strafmilderungsgrunde mit ein. Dabei werden nicht nur allgemeine Fragen der Gesetzgebungstechnik und der Abgrenzung der Aufgaben des Gesetzgebers und des Richters erortert, sondern auch Losungsvorschlage fur Wissenschaft und Praxis entwickelt. Ausserdem wird diskutiert, inwieweit sich die Regelbeispielstechnik mit den Grundsatzen des Europaischen Strafrechts vereinbaren lasst.
 

Inhalt

A Einleitung
1
Erscheinungsformen der besonders schweren Fälle
17
B Historische Entwicklung der Strafänderungsgründe
31
Die Bedeutung der Lehre Carpzovs von der poena ordinaria
37
Zusammenfassende Betrachtung der historischen Entwicklung
104
Der Garantietatbestand
114
Der Schuldtatbestand
120
Das Verhältnis von Gesamttatbestand und Rechtsfolge
129
Überprüfung der bisherigen Ergebnisse anhand der Geringwertigkeitsklausel des 243 II StGB
325
Regelbeispielsmethode und Beteiligung
340
Regelbeispielsmethode und Konkurrenzen
354
Regelbeispielsmethode und Wahlfeststellung
364
Regelbeispielsmethode und Verjährung
370
G Die Regelbeispielsmethode im Strafprozess
374
Regelbeispiele und sonstige besonders schwere Fälle in Anklageschrift und Eröffnungsbeschluss
375
Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes Hinweispflicht gemäß 265 II StPO
377

Rechtsfolgenorientierte Tatbestandsauslegung
135
Die Problematik der Strafrahmenänderung
141
E Dogmatische Funktionen der mit Regelbeispielen
191
Stellungnahme zur Konzeption der h M
207
Weitere von der h M abweichende Konzeptionen
221
Widerlegung der Indizwirkung und mildernde Umstände
267
Minder schwere Fälle
279
Regelbeispielsmethode und Vorsatz
283
Regelbeispielsmethode und Versuch
294
Abstimmung über die Schuld und Straffrage gemäß 263 StPO
378
Aufnahme der besonders schweren Fälle in die Urteilsformel
379
Revisionsrechtliche Überprüfung
381
Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens
382
H Verfassungsrechtliche Beurteilung der Regelbeispielsmethode
383
Analogieverbot
404
Zusammenfassung
406
Urheberrecht

Häufige Begriffe und Wortgruppen

243 II StGB 49 I StGB Analogieverbot Ansicht Anwendung des Sonderstrafrahmens Arzt/Weber aufgrund Begründung beispielsweise bereits Berücksichtigung besonders schweren Fälle bestimmte Bestimmtheitsgrundsatz BGH NStZ BGHR BGHSt Braunsteffer BT-Drs BVerfGE Calliess daher Delikte Diebstahl Doppelverwertungsverbot Einzelfall Entwurfs von 1962 Erfolgsqualifikationen erschwerende Umstände ferner Freiheitsstrafe freilich FS Triffterer gemäß Generalklausel Geringwertigkeit Gesamtwürdigung Gesetz und Richter Gesetzgeber Gössel Grunddelikt Grundsätze Grundstrafrahmen Grundtatbestand Hettinger insoweit Jahre Krahl Lackner/Kühl lediglich letztlich lich LK-Gribbohm Merkmale mildernden Umstände Milderungsgründe minder schweren Fall näher Praxis der Strafzumessung Preußischen Preußischen Strafgesetzbuch Qualifikationen Qualifikationstatbestand Regel Regelbei Regelbeispiele Regelbeispielsmethode Regelbeispielstechnik Roxin Schönke/Schröder/Eser Schönke/Schröder/Stree Schuldgehalt Schweregehalt Siehe SK-Horn SK-Hoyer SK-Rudolphi soll Sonderstrafrahmen sonstigen besonders schweren StGB a.F. StPO Strafbarkeit Strafe Strafgesetzbuch Strafmilderung Strafrahmen Strafrahmenänderung Strafrecht Strafschärfung Strafzumessung i.e.S. Strafzumessungslösung Strafzumessungsregel Tatbestand und Rechtsfolge Tatbestandsmerkmale Tröndle/Fischer unbenannten besonders schweren Unrechts Versuch Voraussetzungen Vorbem Vorentwurf Vorliegen Vorsatz Vorschrift Wahlfeststellung Widerlegung der Indizwirkung wonach Zipf ZStW

Autoren-Profil (2004)

Jorg Eisele, Geboren 1969; Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universitat Tubingen; 1997 Promotion; 2003 Habilitation; Ruf auf eine Professur fur Strafrecht an der Universitat Konstanz.

Bibliografische Informationen