Psychiatrie für ärzte und studierende

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S. Hirzel, 1908 - 801 Seiten
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

abnorm Affekte affektive Affektstörungen akuten halluzinatorischen Paranoia Allg allgemeinen Amnesie Anamnese Anfälle Angst Angstaffekte Anstalt Arch Assoziationen ätiologische auftreten ausnahmsweise äußert beobachtet besonders bestimmte Bewegungen bezeichnet bezw chronischen daher Dämmerzustände Debilität Defekt Delirien Delirium tremens Dementia hebephrenica Dementia paralytica Demenz Denkhemmung Depression Diagnose einfachen Einfluß einzelnen Empfindung Epilepsie epileptischen erbliche Belastung erheblich Erinnerungsbilder Erkrankung Erregung erst Fällen fast stets findet Form Gefühlstöne Geisteskranken Geistesstörung gelegentlich große Größenideen Hallu Halluzinationen handelt Handlungen häufig Hemmung Hirnrinde Hyperästhesie hypochondrischen hysterischen Ideenassoziation Ideenflucht Illusionen infolge Inhalt Inkohärenz Intelligenzdefekt Irresein Kinder kommen kommt körperlichen Kranken krankhafte Krankheit Lähmungen läßt leichte letzteren lich maniakalischen Manie meist Melancholie Meningitis motorische muß namentlich Neurasthenie Neurol normalen paralytischen Parästhesien pathologische plötzlich primäre Psychiatrie psychischen psychopathischen Konstitution Psychosen Regel Reiz schließlich Schwachsinn schwere sekundäre selten sexuelle Sinnestäuschungen speziell stark Stereotypien Störungen Symptome Syphilis Überwertigkeit unsere Verlauf viel Vorstellungen Wahn wahnhafte Wahnideen Wahnvorstellungen wieder Ztschr Zustände zuweilen Zwangsvorstellungen

Beliebte Passagen

Seite 768 - Eigenschaften des anderen Ehegatten geirrt hat, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten haben würden.
Seite 767 - Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersätze des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
Seite 763 - Zur Vorbereitung eines Gutachtens über den Geisteszustand des Angeschuldigten kann das Gericht auf Antrag eines Sachverständigen nach Anhörung des Vertheidigers anordnen, dass der Angeschuldigte in eine öffentliche Irrenanstalt gebracht und dort beobachtet werde.
Seite 768 - Ein Ehegatte kann auf Scheidung klagen, wenn der andere Ehegatte in Geisteskrankheit verfallen ist, die Krankheit während der Ehe mindestens drei Jahre gedauert und einen solchen Grad erreicht hat, daß die geistige Gemeinschaft zwischen den Ehegatten aufgehoben, auch jede Aussicht auf Wiederherstellung dieser Gemeinschaft ausgeschlossen ist.
Seite 767 - Eine Ehe ist nichtig, wenn einer der Ehegatten zur Zeit der Eheschließung geschäftsunfähig war oder sich im Zustande der Bewußtlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand.
Seite 763 - Eine strafbare Handlung ist nicht vorhanden, wenn der Täter zur Zeit der Begehung der Handlung sich in einem Zustande von Bewußtlosigkeit oder krankhafter Störung der Geistestätigkeit befand, durch welchen seine freie Willensbestimmung ausgeschlossen war".
Seite 768 - Ein Volljähriger, der nicht unter Vormundschaft steht, kann einen Pfleger für seine Person und sein Vermögen erhalten, wenn er infolge körperlicher Gebrechen, insbesondere weil er taub, blind oder stumm ist.
Seite 582 - Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag ; 2. wer durch Verschwendung sich oder seine Familie der Gefahr des Notstandes aussetzt; 3. wer infolge von Trunksucht seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag oder sich oder seine Familie der Gefahr des Notstandes aussetzt oder die Sicherheit anderer gefährdet.
Seite 766 - Die landesgesetzlichen Vorschriften, nach welchen eine Gemeinde oder ein der Gemeinde gleichstehender Verband oder ein Armenverband berechtigt ist, die Entmündigung wegen Verschwendung oder wegen Trunksucht zu beantragen, bleiben unberührt.
Seite 768 - ... Volljähriger, der nicht unter Vormundschaft steht, infolge geistiger oder körperlicher Gebrechen einzelne seiner Angelegenheiten oder einen bestimmten Kreis seiner Angelegenheiten; insbesondere seine Vermögensangelegenheiten, nicht zu besorgen, so kann er für diese Angelegenheiten einen Pfleger erhalten. Die Pflegschaft darf nur mit Einwilligung des Gebrechlichen angeordnet werden, es sei denn, daß eine Verständigung mit ihm nicht möglich ist.

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