Die Trinkerversorgung unter dem Bürgerlichen Gesetzbuche

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Mässigkeitsverl. des Dt. Vereins gegen den Missbrauch geistiger Getränke, 1899 - 97 Seiten
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 2 - Entmündigt kann werden: 1. wer infolge von Geisteskrankheit oder von Geistesschwäche seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag; 2. wer durch Verschwendung sich oder seine Familie der Gefahr des Notstandes aussetzt; 3. wer infolge von Trunksucht seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag oder. sich oder seine Familie der Gefahr des Notstandes aussetzt oder die Sicherheit anderer gefährdet.
Seite 60 - Zustimmung bedarf, es nicht, wenn die Art der Verletzung Anforderungen an die Behandlung oder Verpflegung stellt, denen in der Familie nicht genügt werden kann...
Seite 71 - Gewohnheitstrinker, welche zwar ihre geistige Klarheit wieder erlangt haben, jedoch noch nicht genügende Fähigkeit zur Selbstbeherrschung und zum Widerstande gegen die Trunksucht besitzen.
Seite 19 - L'abstinence totale des boissons alcooliques, le travail et la discipline sont les principes fondamentaux du traitement moral dans les asiles pour les buveurs. Le personnel et les employés doivent s'y conformer aussi bien que les pensionnaires. «A sa sortie de l'asile, l'ivrogne guéri doit être placé dans un milieu abstinent, sous le patronage des sociétés de tempérance. A la moindre menace de récidive, il doit pouvoir être immédiatement...
Seite 59 - Jedem hülfsbedürftigen Deutschen ist von dem zu seiner Unterstützung verpflichteten Armenverbande Obdach, der unentbehrliche Lebensunterhalt, die erforderliche Pflege in Krankheitsfällen und im Falle seines Ablebens ein angemessenes Begräbnis zu gewähren.
Seite 95 - Kraepelin, Über die Beeinflussung einfacher psychischer Vorgänge durch einige Arzneimittel.
Seite 70 - Die Dauer der Unterbringung beträgt in der Regel 9 bis 18 Monate, bei Rückfällen entsprechend mehr.
Seite 92 - Hausvater mufs von jedem Verlassen der Anstalt seitens des Pfleglings zu Spaziergängen, geschäftlichen Besorgungen usw in Kenntnis gesetzt werden. In den ersten 6 Wochen darf der Pflegling nicht ohne Begleitung des Hausvaters, eines Diakonen oder eines dazu bestimmten älteren Patienten ausgehen. Etwaige kleine Reisen dürfen nur in Begleitung des Hausvaters gemacht, Besuche nur mit Wissen des Hausvaters empfangen werden.
Seite 18 - Versuchungen der Welt zu trotzen. Hat die Trunksucht eine physische Seite, so hat sie auch eine sittliche, und ich kenne, nur vom ärztlichen Standpunkte sprechend, im ganzen Arzneischatz kein tonisches Mittel, das nur entfernt mit dem wahren Glauben an einen lebendigen Gott verglichen werden könnte.
Seite 3 - Vormund erhält. § 1897, dafs auf die Vormundschaft über einen Volljährigen die für die Vormundschaft über einen Minderjährigen geltenden Vorschriften zur Anwendung kommen.

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