| Eduard Muller - 1920 - 1194 Seiten
...verantwortlich."). Der Geisteskranke vermag im allgemeinen rechtsgültige Erklärungen nicht abzugeben (§ 104 Abs. 2 BGB.: „Geschäftsunfähig ist, wer sich...einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Gcistestätigkcit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur... | |
| Hans Walter Gruhle - 1922 - 320 Seiten
...hysterischen Dämmerzustandes muß die Geschäftsfähigkeit verneint werden. Deutsches BGB : § 104, 2. „Geschäftsunfähig ist, wer sich in einem die freie...ausschließenden Zustande krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist." §... | |
| Kurt Herbert Johannsen - 1982 - 1098 Seiten
...Geschäftsfähigkeit § 104 Geschäftsunfähig ist: 1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat; 2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustande krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist; 3.... | |
| Rosemarie Nave-Herz, Dirk Sander - 1998 - 132 Seiten
...aufgehoben. Er lautet: „Geschäftsunfähig ist: (1.) wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat; (2.) wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustande krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist" (BGB/... | |
| Johannes G. Meran - 2002 - 168 Seiten
...Geschäftsunfähigkeit nach § 104 BOB: geschäftsunfähig ist:, „l. wer nicht das 7. Lebensjahr vollendet hat; 2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustande krankhafter Störung der Geistesfähigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist, 3.... | |
| Carsten Kunz, Winfried Kunz, Mechthild Seel - 2004 - 484 Seiten
...Geschäftsunfähigkeit • geschäftsunfähig ist: 1 wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat 454 2, wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustande krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofem nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist . die... | |
| 2005 - 196 Seiten
...eschäf tsunfähigkeit • geschäftsunfähig ist: 1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat; 2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustande krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist •... | |
| Jan Schildmann - 2006 - 278 Seiten
...Geschäftsfähigkeit ex negativo: Nicht geschäftsfähig ist, wer das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder „wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustande krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach nur ein vorübergehender ist",... | |
| Thomas Korenke - 2006 - 338 Seiten
...Insofern besteht eine Parallele zur Deliktsunfähigkeit nach § 828 Abs. l . Geschäftsunfähig ist femer, wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustande krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist (§... | |
| Daniel Fischer - 2007 - 73 Seiten
...Geschäftsunfähigkeit Geschäftsunfähig ist: 1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat 2. wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustande krankhafter Störung der Geistestätigkeiten befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein \orübergehender ist.... | |
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